Ihre Unterstützung
Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten geben, wie Sie unsere Stiftung unterstützen können. Bei Fragen können Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung setzen.
Eine Unterstützung der Stiftung bedeutet eine Investition in die Zukunft, da bei einer Stiftung ein Vermögen auf Dauer angelegt wird. Ausschließlich die Erträge des Kapitals werden für den Stiftungszweck eingesetzt.
So können Sie eine Partnerschaft mit uns eingehen
1. Zustiftungen
Als Privatperson können Sie eine Zuwendung zum Stiftungskapital machen.
Bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro können Sie dies als Sonderausgabe steuerlich wirksam absetzen. Diese Summe können Sie beliebig auf 10 Jahre verteilen.
2. Spenden an die Stiftung
Bei einer Spende handelt es sich um eine Zuwendung, die die Stiftung zeitnah für ihre satzungsgemäßen Zwecke ausgeben kann. Diese Spende können Sie bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuerlich wirksam absetzen.
3. Stiftung von geerbtem oder geschenktem Vermögen
Wenn Sie Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen haben und dieses oder einen Teil davon innerhalb von 24 Monaten an unsere Stiftung übertragen, fällt für Sie keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an.
Sie können die Stiftung auch in Ihrem Testament bedenken. Hierfür fällt keine Erbschaftssteuer an.
4. Unternehmer als Spender oder Stifter
Wenn Unternehmen Geld in das Stiftungskapital einbringen, können Sie 4 Promille der Summe aller Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Sollten Sie weitergehenden Beratungsbedarf zum Thema Spenden bzw. Zustiftung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an.