Gemeinnützigkeit
Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ulm, Stnr. 88043/42007, vom 22.09.2015 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG gemeinnützig anerkannt und zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt.
Nach Eingang Ihrer Spende bekommen Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung zugesandt. Bitte achten Sie auf die Angabe Ihrer vollständigen Adresse auf dem Überweisungsträger.